Behördlich als vermutet gefährlich eingestufte Hunde

Diese Hunde wurden durch die Ordnungsbehörde als vermutet gefährlich im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) und der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde eingestuft. Diese Einstufung sagt nichts über das Verhalten des Hundes aus. Oft sind gerade diese Hunde bezüglich ihrer Rassetypizität sehr auf den Menschen als Sozialpartner bezogen und oft ideale Familienhunde.
Wir bitten Sie, neben den Übernahmebedingungen, auch die dazugehörigen Gesetzestexte zu lesen. Diese finden Sie unter der Rubrik „Tierhaltung und Recht“.