Mit der Betreuungspatenschaft unterstützt die Patin/der Pate die Pflege und die tiermedizinische Versorgung eines Tieres. Dazu wird der Pate durch die Mitarbeiter des Tierheims in den Umgang mit dem Patentier eingewiesen. Wir streben mit der Betreuungspatenschaft neben der finanziellen Unterstützung auch die persönliche Betreuung des Patentieres an. Patentiere sind vorrangig Tiere, die längere Zeit im Tierheim betreut werden müssen und keine Gefahr im Umgang mit ihnen darstellen. Ausgeschlossen sind gefährliche Tiere. Es wird ein Patenschaftsvertrag geschlossen und der Pate vereinbart einen frei wählbaren Betrag ab 10,00 Euro, den er per Überweisung monatlich zweckgebunden dem Tierschutzverein spendet.
Die Patenschaft endet mit Kündigung des Vertrages oder mit dem Ende der Betreuung des Tieres im Tierheim.
Eine Änderung des Spendenbetrages ist möglich. Über die Spenden kann zum Ende des Jahres eine steuerrelevante Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Der Pate muss bei Abschluss der Patenschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Unterhaltspatenschaft
Mit der Unterhaltspatenschaft unterstützt die Patin/der Pate die Pflege und die tiermedizinische Versorgung eines Tieres.
Patentiere sind vorrangig Tiere, die wegen des Alters, der Rasse oder Gesundheit längere Zeit, bzw. besonders medizinisch aufwendig betreut werden müssen. Dazu wird ein Patenschaftsvertrag geschlossen und der Pate vereinbart in diesem Vertrag einen frei wählbaren Unterstützungsbetrag ab 10,00 Euro, den er per Dauerüberweisung monatlich zweckgebunden dem Tierschutzverein spendet
Die Patenschaft endet mit Kündigung des Vertrages oder mit dem Ende der Betreuung des Tieres im Tierheim Leipzig. Eine Änderung des Spendenbetrages ist immer möglich.
Über die Spenden kann zum Ende des Jahres eine steuerrelevante Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Der Pate muss bei Abschluss der Patenschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben.